Bewohner - unbegleitete ausländische Jugendliche ab 16 Jahre
Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche werden nach ihrer Einreise in Deutschland (vorläufig) in obhut genommen und im Rahmen eines Clearingverfahrens wird auch der Bedarf an Leistungen der Jugendhilfe festgestellt.
Die Inobhutnahme findet häufig in spezialisierten Clearinggruppen statt.
Hat sich im Clearingverfahren herausgestellt, dass für die Kinder/Jugendlichen ein Hilfebedarf nach § 34 SGB VIII und / oder für junge Volljährige § 41 SGB VIII besteht, ist der Übergang in eine entsprechende Einrichtung / ein entsprechendes Leistungsangebot der Jugendhilfe notwendig .Es kann dann eine Aufnahme bei gegen|strom in der Rückkehrer-WG in Münster erfolgen. Eine der wichtigsten Aufgaben, die sich die Rückkehrer-WG gestellt hat, ist es, den jungen Menschen ein Gefühl des Angekommen seins und eines zu Hauses zu geben, dies mit Schutz und Sicherheit - Basis für eine fortführende gesunde und normale Entwicklung sowie Bewältigung der Integration in Deutschland.
Unser Angebot richtet sich an solche Jugendliche oder junge Erwachsene, für die eine Hilfe zur Erziehung (HzE) auf Grundlage des § 27 i.V.m. § 34, 35a oder § 41 SGB VIII als sinnvoll und notwendig erachtet wird.